Dies ist eine Unterseite von Umzu - Rund um Braunschweig
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zum Bild oben siehe Hintergrundbild
Vorbemerkung:
Ich habe gerade (August 2020) diesen Text von Dezember 2007 gefunden.
Im Text ist auch die Landschaftsordnung enthalten, diese verlinke ich aber in dieser Veröffentlichung
Die Neue Landschaftsordnung des Herzogtums Braunschweig von 1832 wird von verschiedenen Autoren als Beginn des Landkreis Braunschweig bezeichnet. Im § 66 werden die Ämter des Landes genannt und zu Wahlkreisen für Standesversammlung zusammengefasst und zwar:
§ 67 bestimmt das von der Standesklasse der Fleckenbewohner, Freisassen und Bauernin jedem der genannten Bezirke ein Abgeordneter in die Ständeversammlung gewählt wird (also 10)
Neben den Abgeordneten der Ritterschaft (10) werden in den zu Wahlbezirken zusammenfassten Städte ebenfalls 10 Abgeordnete gewählt und zwar
Nach § 64 entsendet Braunschweig sechs Abgeordnete, jeder der übrigen einen Abgeordneten.
Zu den 30 so gewählten Abgeordneten kommen durch 16 von allen drei Standesklassen gemeinschaftlich Gewählte.
Die Landschaftsordnung auf Verfassungen.de